Photovoltaik-Pflicht in NRW ab 2026: Was Bauherren und Architekten jetzt wissen müssen
Photovoltaik-Pflicht29.01.2025
Die Energiewende nimmt Fahrt auf: In Nordrhein-Westfalen tritt ab dem 1. Januar 2026 eine Photovoltaik-Pflicht für Dachsanierungen in Kraft. Dies regelt das neue Bauordnungsrecht NRW 2024 mit dem § 42a sowie die Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW). Hier erfahrt ihr, was Bauherren und Architekten beachten müssen und wie ihr euer Bauvorhaben rechtzeitig anpasst.
Warum gibt es die neue Solarpflicht?
Nordrhein-Westfalen setzt verstärkt auf erneuerbare Energien, um den Klimaschutz voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Solaranlagen auf Dächern tragen dazu bei, den Energiebedarf nachhaltiger zu decken und gleichzeitig langfristig Energiekosten zu senken.
Wer ist betroffen?
Die neue Regelung betrifft alle Neubauten sowie bestehende Gebäude, deren Dachhaut ab dem 1. Januar 2026 komplett erneuert wird. Das bedeutet: Wer sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 30 % der nutzbaren Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage ausstatten.
Die Pflicht gilt für:
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Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, deren Bauantrag ab dem 1. Januar 2025 gestellt wird.
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Dachsanierungen ab 2026, bei denen die komplette Dachhaut erneuert wird.
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Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Plätzen, die für Nichtwohngebäude gebaut werden.
Ausnahmen gelten unter anderem für denkmalgeschützte Gebäude oder wenn eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit nachgewiesen wird.
Die 30%-Regelung: Was bedeutet das genau?
Laut SAN-VO NRW müssen mindestens 30 % der Bruttodachfläche bei Neubauten bzw. 30 % der Nettodachfläche bei Dachsanierungen mit Solaranlagen belegt werden. Alternativ kann auch eine bestimmte Mindestleistung erfüllt werden:
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3 kWp bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten
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4 kWp bei drei bis fünf Wohneinheiten
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8 kWp bei größeren Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Worauf müssen Bauherren und Architekten achten?
Frühzeitige Planung:
- Schon bei der Bauplanung oder Sanierung müssen Photovoltaikanlagen eingeplant werden.
- Dachausrichtung, Verschattung und statische Anforderungen sollten geprüft werden.
Nachweispflicht:
- Eigentümer müssen die Einhaltung der Solarpflicht nachweisen und die Installation im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
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Eine Befreiung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Fördermöglichkeiten nutzen:
- Es gibt verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene.
- Bauherren sollten sich frühzeitig informieren, um finanzielle Vorteile zu nutzen.
Warum jetzt handeln?
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Energieeinsparung: Eine eigene Photovoltaikanlage senkt die Stromkosten langfristig.
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Umweltfreundlich: Solarstrom reduziert CO2-Emissionen und schont Ressourcen.
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Gesetzliche Vorgabe: Wer jetzt plant, vermeidet spätere Probleme mit Genehmigungen.
Ihr habt Fragen? Wir helfen weiter!
Die neuen Vorschriften können komplex wirken, doch wir unterstützen euch gerne. Ihr plant eine Dachsanierung oder einen Neubau? Dann meldet euch bei uns für eine individuelle Beratung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für euer Projekt!
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